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Sicherheitsanalyse

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Störfallverordnung

Die von der Bundesregierung aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassene Störfall-Verordnung (StörfallV) zielt darauf ab, die Allgemeinheit vor Gemeingefahren zu schützen, die von genehmigungsbedürftigen Anlagen bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs ausgehen können.

Betreiberpflichten 

Neben anderen Sicherheitspflichten zur Vermeidung von Störfällen hat der Betreiber der Anlage eine Sicherheitsanalyse durchzuführen, die bestimmten festgelegten Anforderungen gerecht werden muss.

Unsere Dienstleistung

Erstellung von Sicherheitsanalysen auf der Grundlage der Richtlinie VDI 3783, mit der eine Berechnungsmethode zur Ausbreitung störfallbedingter Freisetzungen im Rahmen der Sicherheitsanalyse für auftriebsbehaftete und dichteneutrale Gase (Blatt 1) sowie schwere Gase (Blatt 2) vorliegt.

Institut für Umwelt- und Arbeitsplatzanalytik Burkon GmbH • Raudtener Straße 19/ 19b • 90475 Nürnberg • Telefon: 0911 / 83 40 66 • Fax: 0911 / 98 33 33 44