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Explosionsschutzdokument gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

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- in Vorbereitung -

 

 



Arbeitgeberpflichten 

Im Rahmen des "Gesetzes über die Durchführung von Massnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit" (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ist der Arbeitgeber nach § 5 verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz bzw. in Arbeitsbereichen zu ermitteln, vorhandene Gefährdungen zu bewerten und ggf. Massnahmen zu ergreifen sowie deren Ergebnisse zu kontrollieren. Darüber hinaus ist es nach § 6 für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten erforderlich, dass die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in Form einer schriftlichen Dokumentation vorliegen.


Unsere Dienstleistung 

Wir führen Gefährdungsbeurteilungen für den Gefährdungsfaktor "Explosionsgefahr" auf der Grundlage der einschlägigen Verordnungen und Normen (z.B. BGR 104, "Regeln für die Vermeidung der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre - Explosionsschutz-Regeln (Ex-RL)) durch.
Darüberhinaus werden Vorschläge für Explosionsschutzmassnahmen und weiterführende technische Empfehlungen erarbeitet.Zusätzlich werden in schwierigen Einzelfällen zur Entscheidungsfindung Konzentrationsmessungen von gas- bzw. staubförmigen Komponenten in der Luft und zur thermischen Analyse von Oberflächen infrarot-thermografische Messungen durchgeführt.

 


 

 

Institut für Umwelt- und Arbeitsplatzanalytik Burkon GmbH • Raudtener Straße 19/ 19b • 90475 Nürnberg • Telefon: 0911 / 83 40 66 • Fax: 0911 / 98 33 33 44