Gefahrstoffmessung
Der Einsatz und somit Umgang von Gefahrstoffen durch Personen erstreckt sich heutzutage auf nahezu sämtliche Produktionsbranchen bzw. Verarbeitungsbetriebe. Gefahrstoffe können hierbei sowohl als Einzelkomponenten als auch in Form von zum Teil komplexen Gemischen (Rezepturen) auftreten. Zum Schutz von Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz hat der Gesetzgeber umfangreiche Rechtsvorschriften erlassen. Diese Regelwerke verfolgen unter anderem das Ziel, die Belastung durch gefährliche Arbeitsstoffe an Arbeitsplätzen auf ein toxikologisch unbedenkliches bzw. nach dem Stand der Technik akzeptables Niveau zu reduzieren.
Arbeitgeberpflichten
Im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung (ChemG, GefStoffV, TRGS u.a.) existieren Grenzwerte (AGW-Werte u.a.), deren Einhaltung und Überwachung durch den Arbeitgeber sicherzustellen ist (Ermittlungs- und Überwachungspflicht §§ 16/18 GefStoffV). Das Gefahrstoffrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz (Luftgrenzwerte) und Grenzwerte im biologischen Material (z.B. Blut, Urin).
Für die Überprüfung von Arbeitsplätzen in Bezug auf Gefahrstoffe in der Luft sind in der Regel Messungen erforderlich. Da in den Betrieben häufig die Sachkunde sowie Ausrüstung zur Durchführung und Beurteilung fehlt, werden externe Messstellen mit den entsprechenden Aufgaben betraut.
Unsere Dienstleistung
Auf der Grundlage konzeptioneller Leitlinien wie z.B. der TRGS 402 ("Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen") und TRGS 403 ("Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz") führen wir Expositionsmessungen (Gefahrstoffmessungen) und deren Bewertung an Arbeitsplätzen und in Arbeitsbereichen unterschiedlichster Industriebranchen durch.
In folgenden Bereichen bieten wir Probenahme und Analytik von Gefahrstoffen an.