HOME | KONTAKT | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ| AUSBILDUNG UND KARRIERE

Arbeitsbereichsanalyse

Ermittlungspflichten
Diese Seite drucken
 
Kann gemäß § 18 (Überwachungspflicht) der Gefahrstoff­verordnung (GefStoffV) das Auftreten eines oder verschiedener gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz nicht sicher ausgeschlossen werden, so ist zu ermitteln, ob die Maximale Arbeitsplatzkonzentration, die Technische Richtkonzentration oder der Biologische Arbeitsplatztoleranzwert unterschritten oder die Auslöseschwelle überschritten sind. Die Gesamtwirkung verschiedener gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz ist zu beurteilen.

Das Ziel des § 18 GefStoffV besteht darin, eine hohe Konzentration von Gefahrstoffen in der Luft am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitsbereich zu vermeiden und eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Beschäftigten auszuschließen.

Um dem Arbeitgeber bzw. einer beauftragten Messstelle die verantwortliche, vergleichbare und normierte Wahrnehmung der Überwachungspflichten zu ermöglichen, wurden vom Gesetzgeber konkrete Handlungsanleitungen erstellt, wie z.B.:

TRGS 402
Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz

TRGS 403
Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz

TRGS 901, Teil II
Bewertung von Kohlenwasserstoffdämpfen in der Luft am Arbeitsplatz
Die umfassende Überwachung von Gefahrstoff-Expositionen an Arbeitsplätzen bzw. in Arbeitsbereichen erfolgt gemäß TRGS 402 in zwei Stufen:

Stufe 1:
Durchführung einer Arbeitsbereichsanalyse

Stufe 2:
Durchführung von Kontrollmessung gemäß Kontrollmessplan

Unsere Dienstleistung

Durchführung von Arbeitsbereichsanalysen gemäß TRGS 402:

Schritt 1:
Erfassung der Gefahrstoffe
Die Gefahrstoffe bzw. Stoffgruppen werden für den Arbeitsplatz/Arbeitsbereich in Verbindung mit dem/den korrespondierenden Verfahrensschritt/en vollständig erfasst und dargestellt. Berücksichtigt werden hierbei auch hautresorptive Eigenschaften.

Schritt 2:
Beschaffung des Grundwissens
Die Beschaffung des Grundwissens dient zur Lokalisierung der möglichen Gefährdungen und zur Festlegung der Arbeitsbereiche. Das Grundwissen umfasst die technischen und betriebsspezifischen Kenntnisse über den Arbeitsbereich und den Arbeitsablauf.

Schritt 3:
Beschaffung der Vorinformation
Die Beschaffung der Vorinformation dient der Feststellung der Einhaltung der Grenzwerte. Die Vorinformation gibt Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung der Gefahrstoffkonzentration im Arbeitsbereich. Im Rahmen der Beschaffung der Vorinformation wird zur Feststellung der Grenzwerteinhaltung in den meisten Fällen eine Expositionsmessung durchgeführt; gleichwertig können aber auch andere Vorgehensweisen eingesetzt werden, wie z.B. Messungen am Produkt, Messungen an vergleichbaren Anlagen etc. oder auch zuverlässige Berechnungen.

Schritt 4:
Festlegung des Messverfahrens für Kontrollmessungen
Die Kontrollmessungen sind nach einem festgelegten Kontrollmessplan durchzuführen. Sie dienen der Richtigkeit des Ergebnisses der Arbeitsbereichsanalyse und der Erkennung von Änderungen in der Exposition. Diese werden nach dem am Ende der Arbeitsbereichsanalyse festgelegten Messverfahren durchgeführt.

Institut für Umwelt- und Arbeitsplatzanalytik Burkon GmbH • Raudtener Straße 19/ 19b • 90475 Nürnberg • Telefon: 0911 / 83 40 66 • Fax: 0911 / 98 33 33 44