Explosionsgefährdung
Sowohl Brände als auch Explosionen können schwere Sach- und Personenschäden verursachen. Hierbei können Brände und Explosionen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden, sondern sind in der Regel eng miteinander verknüpft. Ein Brand kann Auslöser (Zündquelle) für eine Explosion sein und eine Explosion kann einen Nachfolgebrand erzeugen.
Bei Explosionen ergeben sich Gefährdungen durch Hitze und Druckwirkung. Darüber hinaus können toxische Wirkungen und Rauchentwicklung auftreten. Die Gefährdungen können sowohl direkt für Arbeitsbereiche als auch für ihre Umgebung bestehen.
Explosionsgefährdung besteht immer dann, wenn brennbare Gase, Flüssigkeiten oder Stäube vorhanden sind oder entstehen und diese wiederum mit Sauerstoff eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können.
Arbeitgeberpflichten
Im Rahmen des "Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit" (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ist der Arbeitgeber nach § 5 verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz bzw. in Arbeitsbereichen zu ermitteln, vorhandene Gefährdungen zu bewerten und ggf. Maßnahmen zu ergreifen sowie deren Ergebnisse zu kontrollieren. Darüber hinaus ist es nach § 6 für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten erforderlich, dass die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in Form einer schriftlichen Dokumentation vorliegen.
Unsere Dienstleistung
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich Explosionsschutz
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Messtechnische Prüfungen (z.B. Konzentrationsmessungen von gas- bzw. staubförmigen Komponenten in der Luft, infrarot-thermografische Messungen zur Analyse von Oberflächen)