Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
Der Mensch hält sich ca. 70 - 95 % seiner Zeit, je nach Bevölkerungsgruppe und Tätigkeit, in Innenräumen auf. Im Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen 1987 sind Innenräume wie folgt definiert:.
- Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Bastel-, Sport- und Kellerräumen, Küchen und Badezimmern
- Arbeitsräume bzw. Arbeitsplätze in Gebäuden, die nicht im Hinblick auf Luftschadstoffe arbeitsschutzrechtlichen Kontrollen unterliegen (z.B. Büros, Verkaufsräume)
- Öffentliche Gebäude (Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Bibliotheken, Gaststätten, Theater, Kinos und andere Veranstaltungsräume)
- Aufenthaltsräume von Kraftfahrzeugen und öffentliche Verkehrsmittel
Die Luftqualität in Innenräumen kann durch verschiedenste Einflüsse und Stoffe sowie Produkte negativ beeinflusst werden. Die Exposition in Innenräumen wird von der Aufenthaltsdauer und von der Konzentration von Fremd- und Schadstoffen in der Atemluft bestimmt.
Ursachen für Schadstoffemissionen in Innenräumen sind z.B.:
- Bauprodukte
- Ausstattungsmaterialien und Einrichtungsgegenstände
- Offene Flammen
- Raumlufttechnische Anlagen
- Einflüsse aus der Umgebung (Straßenverkehr, Gewerbe u.a.)
- Putz-, Reinigungs- und Pflegemittel
- Mittel zur Ungezieferbekämpfung und Desinfektion, zum Holz- und Textilschutz sowie zum Schutz von Zimmerpflanzen
- Gebrauchsartikel und Produkte des Heimwerker-, Hobby- und Bastelbereiches
- Tabakrauch
- Hausstaub, Mikroorganismen und allergisierende Stoffe
Technische Regelsetzung
Der Innenraumluftbereich zählt zum gesetzlich nicht geregelten Bereich, d.h. es liegen keine umfassenden Vorgaben in Form von Gesetzen und Verordnungen vor. National ist der Stand der Technik im Bereich Innenraumluft in VDI-Richtlinien und DIN-Normen festgelegt.
Zur Beurteilung chemischer Verunreinigungen der Innenraumluft dienen in Deutschland üblicherweise vier unterschiedliche Bewertungskonzepte: Grenzwerte, Richtwerte, Leitwerte und Referenzwerte. Diese Bewertungskonzepte unterscheiden sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Verbindlichkeit und ihrer gesundheitlichen Bedeutung. Als rechtlich verbindliche Werte sind Grenzwerte anzusehen. Richtwerte, Leitwerte und Referenzwerte sind nicht rechtlich verbindlich, jedoch können Richtwerte faktisch oder im Vollzug eine justiziable Bedeutung erlangen.
In der Richtlinienreihe VDI 4300 werden allgemeine Aspekte für die Messung von Innenraumluftverunreinigungen sowie die für spezielle Stoffe bzw. Stoffgruppen zu beachtenden Randbedingungen beschrieben.
Tabelle: Leitwerte für TVOC in der Innenraumluft (Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden; 2007)
Stufe |
Konzentrationsbereich |
Hygienische Bewertung |
Befristete akzeptable Nutzungsdauer |
1 |
<= 0,3 |
Hygienisch unbedenklich |
|
2 |
> 0,3 bis 1 |
Hygienisch noch unbedenklich, soweit keine Richtwertüberschreitungen für Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen vorliegen |
|
3 |
> 1 bis 3 |
Hygienisch auffällig |
< 12 Monate |
4 |
> 3 bis 10 |
Hygienisch bedenklich |
< 1 Monat |
5 |
> 10 |
Hygienisch inakzeptabel |
Stundenweise pro Tag |
Unsere Dienstleistung
- Beratung bei Auffälligkeiten in Innenräumen, die auf Luftverunreinigungen hindeuten
- Durchführung von Innenraumluft-Messungen gemäß dem Stand der technischen Regelsetzung
- Erstellung von Gutachten