FID-Deponiebegehung
Im Anhang C der TA Siedlungsabfall wird gefordert, dass der Austritt von Deponiegas über die Deponiefläche und die Migration des Deponiegases in das Deponieumfeld zu unterbinden, zumindest aber so zu minimieren, dass keine schädlichen Auswirkungen zu befürchten sind.
FID-Deponiebegehung
Im Rahmen der Überwachung von endabgedeckten und abgedichteten Deponien oder Deponieabschnitten ist die Wirksamkeit der aktiven Entgasung auf der Deponieoberfläche und im Deponierandbereich durch Fremdkontrolle halbjährlich mittels Begehung unter Einsatz eines Flammenionisations-Detektor (FID) zu überwachen.
Das grundsätzliche Ziel von FID-Messungen ist die Detektion von Gasaustritten aus der Deponie, wobei es sich hierbei sowohl um punktuelle als auch um flächige Emissionen handeln kann. Durch den Austritt von Gas kann es durch im Gas enthaltene Spurenstoffe zu Geruchsbelästigungen kommen und darüber hinaus durch Vermischung mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch entstehen.
Für die Methode der FID-Deponiebegehung existiert jedoch bisher noch keine festgelegte Vorschrift.
Unsere Dienstleistung
- Durchführung von FID-Deponiebegehungen
- Im Rahmen der Rasterbegehung werden als methodische Grundlage
- die TA Siedlungsabfall
- die Empfehlungen des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz
- der Leitfaden des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz
- die Handlungsanweisung (Entwurf) "Deponiegasmessungen an der Geländeoberfläche", erstellt im Auftrag LFU-Baden-Württemberg durch Ingenieurgruppe RUK (Stand Juli 1997) herangezogen.
- Erstellung von digitalisierten Karten mit Messraster und Messergebnissen