
Einbauberatung und Parametrierkonzept für kontinuierliche Betriebsmessungen
Gemäß den Anforderungen der jeweiligen Bundes-Immissionsschutzverordnungen
Gemäß den Anforderungen der jeweiligen Bundesimmissionsschutzverordnungen (13., 17., 27., 30., 31. und 44. BImSchV) sind genehmigungsbedürftige Anlagen, abhängig von festgelegten Massenstromschwellen, für bestimmte Messkomponenten mit kontinuierlichen Emissionsmesseinrichtungen auszustatten, die die Funktionsfähigkeit von z.B. Abgasreinigungseinrichtungen und die korrespondierenden Emissionsbegrenzungen überwachen.
Unsere Dienstleistungen
Erstellung eines Konzeptes für die Parametrierung des Elektronischen Auswertesystems der Emissionsmesseinrichtung der jeweiligen Anlage entsprechend der VDI 3950 in Verbindung mit der DIN EN 14181:
- Vorbereitung anhand von Genehmigungsbescheiden und entsprechender Richtlinien und Verordnungen
- Ausarbeitung der Rechnerparametrierung
- Beschreibung der möglichen Betriebszustände
- Gemeinsame Erarbeitung mit dem Betreiber und der jeweiligen Genehmigungsbehörde
- Schriftverkehr per E-Mail
Einbauberatung (Festlegung der Messstellen) für die Emissionsmesseinrichtungen mit schriftlicher Berichterstattung zur Vorlage bei Behörden als zugelassene Mess- und Kalibrierstelle nach § 29b BImSchG.
Die Einbauberatung erfolgt auf der Basis der 4. BImSchV und der entsprechenden technischen Regeln (VDI 3950; DIN EN 14181; Bundeseinheitliche Richtlinien über: die Eignungsprüfung von Mess- und Auswerteeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen und die kontinuierliche Erfassung von Bezugs- bzw. Betriebsgrößen und zur fortlaufenden Überwachung der Emissionen besonderer Stoffe / den Einbau, die Kalibrierung und die Wartung von kontinuierlich arbeitenden Mess- und Auswerteeinrichtungen / die Auswertung von kontinuierlichen Emissionsmessungen vom 31.07.2023).
Überwachungskonzept
Im Rahmen der 44. BImSchV wird für Anlagen bis 5 MW zusätzlich zur 3 jährlichen Emissionsmessung nun eine kontinuierliche Überwachung des Staubabscheiders gefordert.
Dies kann mithilfe des indirekten Nachweises über den effektiven Betrieb des Elektrofilters erfolgen.
Hierzu werden relevante Betriebsparameter des Filters ausgewertet und an den Emissionsrechner übermittelt, damit diese von der zuständigen Behörde überwacht werden können. Siehe hierzu auch VDI 3953 Blatt 1:2024-10.


