Beauftragtenwesen

Beauftragtenwesen

Beauftragtenwesen

Das Institut für Umwelt- und Arbeitsplatzanalytik Burkon GmbH bietet Ihnen externe betriebliche Sachverständige für folgende Bereiche an

Sachverständigenwesen  

Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß § 14 Abs. 1-3 und § 15 BetrSichV.
Herr Edgar Kleinemas (Dipl.-Chem.  Ing.)

Störfallbeauftragter nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV 
Herr Edgar Kleinemas (Dipl.-Chem. Ing.)
Herr Dr. B. Seubert (Chemiker)

Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz – Fachkunde nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Herr Stefan Jung (Dipl.-Ing.(FH))
Herr Thomas Berndt (Dipl-Ing.(FH))

Zertifizierter Probenehmer nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
(basierend auf der Regelung DAkkS 71 SD 4 011 der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS))
Herr Christian Lang (Dipl.-Ing.(FH))
Herr Alexander Michel (Staatl. gepr. Umweltschutztechniker)

 

Immissionsschutzbeauftragter

Gesetzliche Grundlagen
Im Rahmen der §§ 53, 54 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 5. BImSchV - Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen einen Betriebsangehörigen bzw. externen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen. 
 

  • Der Immissionsschutzbeauftragte ist schriftlich vom Betreiber zu bestellen; die Bestellung ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
  • Der Immissionsschutzbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
  • Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass der Immissionsschutzbeauftragte seine Vorschläge oder Bedenken unmittelbar der entscheidenden Stelle vortragen kann.
  • Der Immissionsschutzbeauftragte muss regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Aufgabenbereich 

  • Beratung des Betreibers und der Betriebsangehörigen in immissionsschutzrelevanten Angelegenheiten
  • Hinwirkung auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte, sowie deren Begutachtung
  • Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften erteilter Bedingungen und Auflagen
  • Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen, die von der Anlage ausgehen
  • Erstellung eines Jahresberichtes über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen

Unsere Dienstleistung: 

Gestellung von Fachpersonal zur externen Übernahme der Aufgaben eines betrieblichen Immissionsschutzbeauftragten gemäß BImSchG und 5. BImSchV. 

Kontakt

Raudtener Straße 19/19b
90475 Nürnberg

+49 (0)911 83 40 66
+49 (0)911 / 98 33 33 44

info@ifu-burkon.de

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