
Arbeitsplatzmessungen gemäß TRGS 402
Arbeitgeberpflichten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Der Schutz von Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz ist eine grundlegende Pflicht jedes Arbeitgebers. Insbesondere bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen schreibt die Gefahrstoffverordnung vor, dass Gefährdungen ermittelt, beurteilt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden müssen. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 402 konkretisiert dabei die Anforderungen zur Ermittlung und Beurteilung inhalativer Gefahrstoffexpositionen am Arbeitsplatz.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Beschäftigte keinen unzulässigen Belastungen durch Stäube, Dämpfe, Gase, Aerosole oder andere luftgetragene Gefahrstoffe ausgesetzt sind. Die TRGS 402 liefert Arbeitgebern hierfür einen anerkannten Leitfaden zur rechtssicheren Beurteilung der Expositionssituation.
1 Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, ob Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit Gefahrstoffen ausgesetzt sind und wie hoch diese Belastung ist. Grundlage hierfür können vorhandene Informationen, Vergleichsdaten, Berechnungen oder Arbeitsplatzmessungen sein.
Reichen die vorhandenen Informationen für eine zuverlässige Beurteilung nicht aus, sind Arbeitsplatzmessungen erforderlich. Diese dienen dazu,
- die tatsächliche Exposition der Beschäftigten zu ermitteln,
- die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten nachzuweisen,
- die Wirksamkeit technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen zu überprüfen,
- Dokumentations- und Nachweispflichten zu erfüllen sowie
- Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.
Die Ergebnisse bilden eine wesentliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung eines wirksamen Arbeitsschutzes.
2 Wann sind Arbeitsplatzmessungen erforderlich?
Arbeitsplatzmessungen gemäß TRGS 402 sind insbesondere dann sinnvoll oder notwendig, wenn
- Gefahrstoffe am Arbeitsplatz freigesetzt werden können,
- die Expositionshöhe nicht ausreichend bekannt ist,
- neue Verfahren oder Gefahrstoffe eingeführt werden,
- Änderungen an Anlagen oder Arbeitsabläufen erfolgen,
- die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen überprüft werden soll oder
- behördliche oder interne Nachweise gefordert werden.
Durch fachgerecht geplante und durchgeführte Messungen erhalten Unternehmen eine belastbare Datengrundlage für ihre Entscheidungen im Arbeitsschutz.
3 Ihr Partner für Arbeitsplatzmessungen nach TRGS 402
Wir unterstützen Unternehmen bei der Planung, Durchführung und Bewertung von Arbeitsplatzmessungen gemäß TRGS 402. Mit moderner Messtechnik, umfassender Erfahrung und fundierter Fachkompetenz erfassen wir die Gefahrstoffbelastung unter realen Arbeitsbedingungen und bewerten die Ergebnisse nach den geltenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.
Unsere Leistungen reichen von orientierenden Messungen über Expositionsmessungen bis hin zur Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und der Erstellung notwendiger Dokumentationen. So schaffen wir für unsere Kunden die Grundlage für Rechtskonformität, Arbeitssicherheit und einen nachhaltigen Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten.


